Stornierungsbedingungen

Stornierungsbedingungen für Veranstaltungen in der Steakschaft - Fleischerlebniszentrale

1.Vertragsabschluss und Zahlungspflicht

Der Vertrag kommt zustande, sobald Veranstaltungstickets, Veranstaltungen oder sonstige Leistungen verbindlich bestellt und von uns schriftlich bestätigt wurden.

Nimmt der Besteller die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Preises bestehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem uns die Stornierung in Textform zugeht.

2. Stornierungskosten

Bei einer vollständigen oder teilweisen Stornierung gelten folgende Regelungen:

• Bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
• weniger als 8 Wochen bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 Prozent des vereinbarten Preises
• weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 75 Prozent des vereinbarten Preises
• weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 80 Prozent des vereinbarten Preises

Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3. Absage oder Verlegung durch den Veranstalter

Der Ludwig kann Kurse und Veranstaltungen absagen oder verlegen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Erkrankung des Kursleiters, höherer Gewalt oder Umständen vor, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verhindern.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informieren wir die Teilnehmer spätestens sieben Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungstermin.

4. Übertragung von Kurstickets

Tickets für Kurse und Veranstaltungen in der Steakschaft Fleischerlebniszentrale sind auf andere Personen übertragbar. Eine vorherige Mitteilung über die Änderung des Teilnehmenden ist erforderlich.

5. Verbindliche Personenzahl bei Privatveranstaltungen

Bei Privatveranstaltungen dient die zuletzt gemeldete Personenzahl als Berechnungsgrundlage. Eine Anpassung der Teilnehmerzahl ist bis spätestens acht Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Danach gilt die zuletzt gemeldete Personenzahl als verbindliche Mindestteilnehmerzahl. Nehmen weniger Personen teil, erfolgt keine Erstattung oder Reduzierung des vereinbarten Preises.

Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden vollständig erstattet. Alternativ kann der Teilnehmer einer Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin zustimmen.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nicht. Dies gilt nicht, wenn die Steakschaft Fleischerlebniszentrale die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.